
Wir planen unser Soziales Zentrum als Teil des bundesweiten Mietshäuser Syndikats, das es sich zum Ziel gesetzt hat, Häuser dem profitorientierten Kapitalmarkt zu entziehen und für kollektiv selbstverwaltete Projekte zur Verfügung zu stellen.
Die Häuser gehören allerdings nicht dem Mietshäuser Syndikat, sondern sind rechtlich selbständig mit einem eigenen Unternehmen, das die Immobilie besitzt. Dieses Unternehmen hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH), die sich aus zwei Gesellschaftern zusammen setzt: zum einen dem „Hausverein“ der Bewohner*innen und Nutzer*innen und zum anderen dem Mietshäuser Syndikat.
Durch die Beteiligung des Mietshäuser Syndikats an der GmbH ist für alle Zeiten ausgeschlossen, dass das Haus privatisiert oder gar verkauft wird. Denn als Gesellschafter der GmbH erfüllt das Mietshäuser Syndikat eine Kontroll- oder Wächterrolle: in bestimmten Angelegenheiten wie Hausverkauf, Umwandlung in Eigentumswohnungen oder ähnlichen Zugriffen auf das Immobilienvermögen hat das Syndikat als Gesellschafter ein Stimmrecht und kann somit verhindern, dass das Projekt seinem ursprünglichen Zweck entfremdet wird. Das Mitspracherecht des Mietshäuser Syndikats ist allerdings auf diese wenigen Grundlagenfragen beschränkt, alle sonstigen Angelegenheiten regelt der Hausverein selbst.